DAV-Astrologie

Der Astrologenverband DAV

dt. Astrologenverband
Ich bin Mitglied im deutschen Astrologenverband DAV.

Das Berufsgelöbnis

Der DAV erwartet von seinen als Astrologen tätigen Mitgliedern, dass sie sich ihrer hohen Verantwortung bewusst sind und veranlasst sie, das folgende verpflichtende „Gelöbnis des Deutschen Astrologen-Verbandes e. V.“ abzulegen:
  • Im Bewusstsein, dass Astrologie ein hohes kulturelles Gut ist, werde ich die Überlieferung der astrologischen Kunst und ihre zeitgemäße Weiterentwicklung achten und nach Kräften pflegen.
  • Ich werde meinen Beruf als beratende Astrologin / beratender Astrologe mit Gewissenhaftigkeit, angemessener Zurückhaltung, Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausüben.
  • Meine Deutungen und Erklärungen sind fach- und sachgerecht begründet. Sollten sich bestimmte Aussagen auf andere als astrologische Erkenntnismittel gründen, werde ich dies den Klientinnen/Klienten offenlegen.
  • Die Grenzen astrologischer Aussagemöglichkeiten sind mir bewusst. Ich werde den freien Willen meiner Klientinnen/Klienten achten und meine Beratungen wertschätzend führen. Es ist mir ein Anliegen, den Ratsuchenden Entwicklungs- und Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen und ihre Fähigkeiten stärken, eigenverantwortlich existenzielle Entscheidungen für sich zu treffen. Auf Fragen meiner Klienten werde ich so präzise wie möglich antworten. In Bezug auf Themen, nach denen ich nicht gefragt wurde, werde ich mich zurückhalten.
  • Ich werde darauf achten, dass meine Aussagen und Interventionen der gesunden Entwicklung der Persönlichkeit förderlich sind, und jegliche ängstigende und fatalistische Prognose vermeiden.
  • Ich werde anvertraute Geheimnisse bewahren und das Vertrauen meiner Klientinnen und Klienten nicht missbrauchen. Ich werde diese nicht übervorteilen und auch sonst keinen unrechtmäßigen Gewinn für mich zu erreichen suchen.
  • Ich werde mich in der Beratung auf das Horoskop des Klienten oder der aktuellen Frage beschränken und Horoskope dritter Personen – dazu zählen auch Kinder und Jugendliche – nur dann in Betracht ziehen, wenn dies für alle Betroffenen hilfreich erscheint.
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